News

02.08.2023

WESTbahn

WESTbahn neuer „Partner im VOR“

Ab 1. August 2023 tritt die WESTbahn dem VOR bei. Vor allem Pendler:innen profitieren dann vom komfortablen Mehrangebot auf der Schiene. Alle gültigen VOR-Tickets können in der WESTbahn genutzt werden.

26.06.2023

Tigermücke

Informationmaterial der AGES zu Tigermücken

Information und Mithilfe der Bevölkerung


Eine erfolgreiche Bekämpfung der Tigermücken ist nur unter Miteinbeziehung der Bürger:innen möglich!
Bürger:innen können auch wichtige Informationen über (neue) Vorkommen von Tigermücken liefern: Die kostenfeie App „Mosquito Alert“ liefert ein Werkzeug, mit dem einfach (mögliche) Tigermücken gemeldet werden können.
Die Mithilfe der Bevölkerung ist auch bei der Reduktion von Brutgewässern notwendig, da diese sich oft auf Privatgrundstücken befinden.





09.05.2023

Sachkundenachweis für alle Hundehalter

NÖ Sachkundenachweis für alle Hundehalter

NÖ Sachkundenachweis für alle Hundehalter in der Hundeschule Hürm ab 1. Juni 2023


Das NÖ Hundehaltegesetz wurde im Jahr 2022 novelliert und tritt ab dem 1. Juni
2023 in Kraft.

Die Änderungen sollen dazu beitragen, die Sicherheitsstandards für Mensch und Hund zu erhöhen und unüberlegte Anschaffungen von Hunden zu vermeiden.
Die wichtigste Neuerung betrifft die allgemeine Sachkunde und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter.


Der Sachkundenachweis beinhaltet einen Theoriekurs, der grundlegende Kenntnisse über
die Hundehaltung vermittelt und bei der Neuanmeldung von Hunden bei einer Gemeinde
in NÖ vorgelegt werden muss. In Zusammenarbeit mit einer Tierärztin, wird in der
Hundeschule Hürm ein Sachkundenachweis für alle Hundebesitzer angeboten.


Theoriekurs in der Hundeschule Hürm
Der dreistündige Theoriekurs wird in der Hundeschule Hürm stattfinden.
Folgt uns dafür einfach auf Facebook: https://www.facebook.com/hundeschulehuerm oder
auf unserer Homepage: https://www.deine-hundeschule.at
Abgehalten von tierschutzqualifizierten Hundetrainerinnen
Unsere beiden tierschutzqualifizierten Hundetrainerinnen Cornelia Schlachtner und Iris
Exel-Grabner, gemeinsam mit Tierärztin Dipl. Tzt. Birgit Hirschmüller, halten den Vortrag
und den Theoriekurs des Sachkundenachweises für Sie ab.
Sachkundenachweis Theoriekurs und Listenhundeüberprüfung in der
Hundeschule Hürm!


Wir bitten unbedingt um Voranmeldung per E-Mail oder Telefon!
Information und/oder Anmeldung:
Hundeschule Hürm
0699 192 72 251
sachkundenachweis@gmx.at



26.04.2023

Änderung Hundegesetz

Änderung des Hundehaltegesetz ab 1. Juni 2023

Mit 1. Juni 2023 treten Änderungen des NÖ-Hundehaltegesetzes in Kraft.

Durch diese Änderungen sollen die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Mensch und Hund erhöht werden. Aus diesem Grund müssen zukünftig alle Hundehalterinnen und Hundehalter bestimmte Grundkenntnisse über die Hundehaltung (Sachkundenachweis) und eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen.

Diese Änderungen gelten für alle Hunde, die nach dem Inkrafttreten der Novelle angemeldet werden.


Die wichtigsten Änderungen:

Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) für alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer

  • Eine einstündige Information durch einen Tierarzt/Tierärztin über
    • Gesundheit und die richtige Haltung und Pflege eines Hundes
  • Eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person über
    • Den Hund als soziales Lebewesen, die Mensch-Hund-Beziehung und unter anderem auch Maßnahmen zur Stressvermeidung bei Hunden

Der erweiterte Sachkundenachweis für „Listenhunde“

  • umfasst zehn Stunden und besteht aus
    • einem theoretischen Teil über Wesen und verhalten des Hundes sowie
    • einem praktischen Teil

Verpflichtende Haftpflichtversicherung

  • für alle Hunde

Obergrenze

  • nur mehr max. fünf Hunde pro Haushalt


Vorzuweisende Unterlagen bei der Anmeldung im Gemeindeamt:

Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund – bisher wurde dies nur bei „Listenhunden“ verlangt.

Erweiterter Sachkundenachweis für Listenhunde und auffällige Hunde

Sachkundenachweis Nachfrist von sechs Monaten zum Erbringen des Nachweises


Bestimmungen für Personen die bereits einen Hund halten

Jene Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle bereits einen Hund halten müssen binnen zwei Jahren (1. Juni 2025) den Nachweis der Haftpflichtversicherung erbringen, um zu gewährleisten, dass in Zukunft möglichst alle Schadensfälle versicherungsmäßig abgedeckt sind.



03.02.2023

Noegig Logo

Glasfaserausbau in Wieselburg-Land

Die Weichen für Glasfaserausbau in Wieselburg-Land sind gestellt.


Baustart im März

Die Tiefbauarbeiten für die Errichtung einer zukunftssicheren Glasfaserinfrastruktur in der Gemeinde Wieselburg-Land werden voraussichtlich im März starten. Abhängig vom Baufortschritt werden Sie von nöGIG ein Schreiben mit allen notwendigen Informationen zu den Vorbereitungen erhalten, die Sie für die Einleitung der Glasfaser in Ihr Haus treffen müssen. Die Startpakete werden Ihnen von einem Paketdienst zugestellt. Bitte erledigen Sie die Arbeiten innerhalb von 90 Tagen ab Bekanntgabe des Termins. Wichtig dafür ist der Übergabepunkt an der Grundstücksgrenze, der im Zuge der Baubegehung durch das Bauunternehmen Traunfellner mit Ihnen vereinbart wird. Die Leerrohre für die Verlegung im Außenbereich erhalten Sie vom Bauunternehmen. Das Montageteam wird schließlich einen Termin für das Einblasen der Glasfasern und die Aktivierung Ihres Anschlusses vereinbaren. Die ersten Anschlüsse können somit voraussichtlich im Herbst 2023 aktiviert werden. Bei dem Termin erhalten Sie auch die ONT (Optical Network Termination) samt Kabel. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Hausinstallation finden Sie unter www.noegig.at/hausinstallation


Bestellungen weiterhin möglich

Wer noch keinen Glasfaseranschluss bestellt hat, kann dies jederzeit nachholen. Nach Abschluss der Sammelphase beträgt der Preis für einen Einzelanschluss nun Eur 600,-. Das aktuell gültige Bestellformular finden Sie hier: www.noegig.at/bestellung


Internetdienste im offenen Glasfasernetz

Das NÖ Glasfasernetz ist offen für alle Diensteanbieter. Hier eine Übersicht der zahlreichen Produkte und Pakete: www.noegig.at/anbieter. Schon jetzt sollten die Kundinnen und Kunden darauf achten, dass sie etwaige Verträge mit bestehenden Anbietern nicht weiter verlängern bzw. rechtzeitig kündigen können.



20.01.2023

Oberpinzgau Energiereich

Klimaschutz in Ihrer Gemeinde – machen Sie mit!

Neuer Online-Werkzeugkoffer für mehr Klimaschutz, saubere Energieversorgung und nachhaltige Mobilitätverfügbar....

10.01.2023

Umstellung Glassammelsystem ab 1.1.2023

Die Glassammlung wird ab 1. Jänner 2023 umgestellt.

Durch den Wechsel auf große Hubsystembehälter mit 3.000 l Fassungsvermögen verringert sich die Zahl der Glassammelinseln.

Bei uns in der Gemeinde sind folgende Standorte der Sammelinseln:

Grossa, Kreuzung

Gumprechtsfelden, Fa. Lutz

Neumühl, Kreuzung Eisenstraße

Mühling, Ahorngasse

Mühling, E-Werk

Weinzierl, Kreuzung Grestnerstraße-Pulvermühlweg

Weinzierl, Krüglingerweg Spielplatz

Weinzierl, Kreuzung Wechlingerstraße-Römerweg

Bodensdorf, Parkplatz Sportanlage

Marbach, Haus Herbeck

Moos, gegenüber Dachsberger

Köchling, Buswartehütte



02.01.2023

Windmühlen

Klimaschutz in Gemeinden – machen Sie mit!

Gemeinden stehen aktuell vor enormen Herausforderungen: Die massiv gestiegenen Energiekosten treffen...

15.12.2022

ab ins gelbe Logo

Ab ins Gelbe - Entleerung MONATLICH lt. Müllabfuhrkalender

Alle Verpackungen, außer Glas und Papier, kommen ab 1. Jänner 2023 in die "Gelbe Tonne".

Mülltrennen wird ab Jänner 2023 für Bürger/-innen noch einfacher. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine „Blauen Tonnen“ für Metallverpackungen mehr. Wertstoffe wie Konserven- und Aluminiumdosen, Senftuben oder Kronkorken werden in der „Gelben Tonne“ oder im „Gelben Sack“ entsorgt und danach sauber getrennt. So bleiben sie länger im Recycling-Kreislauf.

Was kommt ab 2023 ins Gelbe?

  • Verpackungen aus Kunststoff (z.B. Joghurtbecher, Aufstrich- oder Butterbecher, Fleischtassen, Obst- oder Gemüseschalen, Kunststoffnetze für beispielsweise Obst, Wurst- und Käseverpackungen, Plastik-Tragetaschen etc.)
  • Verpackungen aus Materialverbund (z.B. Milch-/Getränkekartons, Chipsverpackungen, Kaffeeverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Fertigsuppenbeutel, Instantkaffeedosen etc.)
  • Kunststoff­verpackungen Hohlkörper (z.B. PET-Flaschen, Verpackungen für Wasch- und Reinigungsmittel, Shampooflaschen, Speiseöl-Kunststoffflaschen, etc.)
  • Verpackungen aus Metall und Aluminium (z.B. Getränke- und Konservendosen, Konservendeckel, Kronkorken, Deckel von Milchprodukten, Marmeladedeckel, Tuben von beispielsweise Senf oder Tomatenmark, Menüschalen aus Aluminium etc.)
  • Verpackungen aus Styropor (z.B. von Transportverpackungen div. Elektrogeräte, Styroporchips etc.)
  • Verpackungen aus Textil (z.B. Juteverpackungen, Baumwollsackerl für beispielsweise Reis etc.)
  • Verpackungen aus Holz (z.B. kleine Obststeigen, Tortenschachtel aus Holz etc.)
  • Verpackungen aus Porzellan, Keramik, Ton und Steingut (z.B. Kosmetiktiegel, Tongefäße für Käsefondue etc.)
  • Verpackungen aus Kork (z.B. Flaschenverschlüsse etc.)
  • Verpackungen aus biologisch abbaubaren Materialien (z.B. Folien oder Schalen aus Maisstärke, „Bio-Kunststoffverpackungen“ etc.

Detaillierte Informationen finden Sie hier: Ab ins Gelbe 



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