Bauamt

Das Bauamt - Ihr Partner in Baufragen

Zu den Aufgaben des Bauamtes gehören neben grundlegenden Informationen zum Thema Baurecht, allgemeinen Auskünften zu den rechtlichen Grundlagen auch Informationen zu einzelnen Grundstücken und die Beratung im Bauverfahren (für die eigentliche Planung ist jedoch der Planer des Bauwerbers zuständig).
 
Allgemeine Auskünfte 
Rechtliche Grundlagen

Konkrete Fragen zu einem Grundstück 
• Flächenwidmungsplan
   Zur Vorinformation kann im NÖ Atlas die Flächenwidmung eingeblendet werden.
   Hier zum NÖ Atlas....
• Bebauungsplan
• Bebauungsrichtlinien der Gemeinde
• Bauplatzerklärung / Aufschließungsabgabe
 
Beratung im Bauverfahren 
• Was ist bewilligungspflichtig?
• Was ist meldepflichtig?
• Was ist frei?

 Was ist für eine Bewilligung erforderlich:
• für eine Baueinreichung
• für eine Meldung
• Dauer des Verfahrens (wenn alle Unterlagen komplett sind)

Sehen Sie in Ihrem Bauzeitplan ca. 6-8 Wochen für das Erlangen einer Baubewilligung vor.
Voraussetzung ist jedoch immer die Vollständigkeit der Einreichunterlagen!
 
Ein Baubeginn ist erst nach Rechtskraft des Baubewilligungsbescheids zulässig.
 
Während der gesamten Bauzeit benötigen Sie auch einen Bauführer, der die Arbeiten überwacht  und bei Fertigstellung die bewilligungsgemäße Ausführung mit der Bauführerbescheinigung auch bestätigt. 

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